Antrag auf Einräumung von Sonderkonditionen

Unser Trägerverein Haus Hochwald e.V. nimmt gemäß Satzung in seiner Familien-Ferienstätte bevorzugt kinderreiche, bedürftige und minderbemittelte Familien auf. Zu dem begünstigten Personenkreis gehören nach § 53 Ziff. 2 Abgabenordnung solche Personen, deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes (= Höchstbetrag) der Sozialhilfe im Sinne des § 22 des Bundessozialhilfegesetzes; bei Alleinstehenden oder dem Haushaltsvorstand tritt an die Stelle des Vierfachen das Fünffache des Regelsatzes.


Zeit für mich, für dich und für uns

Urlaub – und zwar für jeden in der Familie: zur Ruhe kommen,
entspannen, die Seele baumeln lassen und Kraft tanken für neue Taten.
Genießen und erleben Sie gemeinsam den herrlichen Hunsrück.


FAMILIEN-URLAUBS-GARANTIE


 

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